Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen zur Waldschlösschenbrücke

Pressemitteilung vom 15. November 2007

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen gab am 14. November 2007 bekannt, dass die Anträge von drei Naturschutzverbänden auf vorläufigen Baustopp der Waldschlösschenbrücke im UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal abgelehnt wurden. UNESCO-Generaldirektor Koïchiro Matsuura und die Vorsitzende des Welterbekomitees Christina Cameron äußerten in einer gemeinsamen Erklärung ihr Bedauern über die Gerichtsentscheidung. Sie betonten, dass der Bau "den Wert und die Integrität des Elbtals unwiederbringlich schädigen" könne.

Im Juli 2006 hatte das UNESCO-Welterbekomitee die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. Der Grund für diese Entscheidung war die Gefährdung der Stätte durch das Bauvorhaben "Waldschlösschenbrücke".

unesco heute online • Redaktion: Dieter Offenhäußer / Kurt Schlünkes
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