Regierungspräsidium beantragt Wiederaufnahme des Verfahrens zur Auftragsvergabe beim Bautzener Oberverwaltungsgericht

Pressemitteilung 08/2007 vom 25. Januar 2007

Mediationsverfahren zur Waldschlößchenbrücke gescheitert

Das zum Abschluss des Mediationsverfahrens „Dresdner Waldschlößchenbrücke“ vorgelegte Papier ist aus Sicht des Regierungspräsidiums Dresden (RP) nicht Ergebnis einer Mediation. Das Papier geht sowohl an den Voraussetzungen der gerichtlich empfohlenen Mediation als auch am damit verbundenen Auftrag völlig vorbei.

Die Mediatorengruppe hat sich an keiner Stelle tatsächlich um die von ihr erwartete Vermittlung von Standpunkten bemüht. Sie negiert vielmehr von vornherein und explizit das Ergebnis des Dresdner Bürgerentscheides aus dem Jahr 2005 für den Bau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke. Ebenso unberücksichtigt bleibt die vor Gericht festgeschriebene Forderung, ein neues Planfeststellungsverfahren mit einer einvernehmlichen Lösung zu vermeiden. Anders als in der gestrigen Pressekonferenz dargestellt, lässt das Papier in der Summe aller aufgeführten Vorbehalte keinerlei Spielraum für den Bau einer verkehrsorganisatorisch sinnvollen und funktionierenden Brücke am Standort Waldschlößchen.

Das RP sieht den Versuch der Mediation als vollkommen gescheitert an. Deshalb hat das RP mit dem heutigen Tag beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Wiederaufnahme des laufenden Verfahrens zur Auftragsvergabe für die Waldschlößchenbrücke beantragt.

Regierungspräsidium Dresden

Pressesprecher Dr. Holm Felber
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