Der Bau der Waldschlößchenbrücke gefährdet die Kleine Hufeisennase nicht

Pressemitteilung 47/2007 vom 28. August 2007

Regierungspräsidium Dresden liefert Begründung seiner Beschwerde gegen den Baustopp an der Dresdner Waldschlößchenbrücke

Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat am gestrigen späten Nachmittag an das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) die Begründung der bereits am 10. August 2007 eingelegten Beschwerde gegen den auf vorläufigen Baustopp an der Waldschlößchenbrücke gerichteten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden (VG) vom 9.August 2007 nachgereicht. Mit der vorgelegten Begründung wird die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung des VG-Beschlusses vom 9. August 2007 beantragt.

In der Beschwerdebegründung wird detailliert auf die naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Bedenken des VG eingegangen. Aus der Verknüpfung der über die Lebensweise und über die Verbreitung der Kleinen Hufeisennase im Elbtal bekannten Fakten ergibt sich aus Sicht des RP, dass eine erheblichen Beeinträchtigung für Bestand und Entwicklung der vorhandenen Bestände der Fledermausart durch den Bau der Waldschlößchenbrücke nicht belegbar ist.

Das Elbtal am Standort Waldschlößchen ist wegen fehlender Orientierungsstrukturen für die Kleine Hufeisennase kein geeignetes Jagdhabitat und befindet sich zudem schon auf Grund der Entfernung zu den vorhandenen Quartieren außerhalb des Jagdradius dieser Fledermausart. Die bekannten Wochenstuben oder Winterquartiere werden durch den Brückenstandort weder beansprucht noch unmittelbar beeinträchtigt.Sofern das Elbtal einen Wanderungskorridor zwischen der ostsächsischen und der Meißner Population darstellt, wird das künftige Brückenbauwerk von den Fledermäusen bei Migrationsflügen problemlos unterquert. Als lichtscheue Art mit einem Ortungsradius von lediglich fünf bis acht Metern kann die eng an der Geländestruktur orientierte Kleine Hufeisennase auch durch die zwanzig Meter oberhalb des Bodens eventuell um die Brückenbeleuchtung fliegenden Insekten nicht angelockt werden. Zudem war vorsorglich schon in der Planfeststellung für die Waldschlößchenbrücke die Nutzung einer Beleuchtung angeordnet worden, die Insekten nicht anzieht.

Das RP hat vor dem Hintergrund des näher rückenden Auslaufs der Bindefrist des Dresdner Bürgerentscheides zur Waldschlößchenbrücke zusätzlich den Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung des VG-Beschlusses schon für die Dauer des Beschwerdeverfahrens vor dem OVG auszusetzen und insbesondere sofort Baumaßnahmen zu ermöglichen, die die Kleine Hufeisennase nicht gefährden können.

Regierungspräsidium Dresden

Pressesprecher Dr. Holm Felber
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