Umweltverband scheitert mit Eilantrag gegen Baumfällungen für Waldschlößchenbrücke

Verwaltungsgericht Dresden am 7. Dezember 2007

Die Grüne Liga ist mit dem Versuch gescheitert, die Fällung von 13 weiteren - über einhundertjährigen - Traubeneichen im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für die Waldschlößchenbrücke in Dresden mit einem gerichtlichen Eilverfahren zu stoppen.

Die Naturschützer hatten gegen die für den morgigen Tag geplanten Fällungen das erst im November 2007 in Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft getretene Umweltschadensgesetz ins Feld geführt, das die Behörden verpflichte, befürchtete Umweltschäden zu verhindern. Die Richter der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden folgten dieser Argumentation nicht. Sie wiesen den erst heute nachmittag eingegangenen Antrag im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass das Umweltschadensgesetz nicht anwendbar sei. Es finde nur Anwendung, soweit vorhandene Rechtsvorschriften die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nicht näher bestimmten oder in ihren Anforderungen dem Gesetz nicht entsprächen. Im vorliegenden Fall sei allerdings spezielleres Umweltrecht vorhanden, das bereits im Planfeststellungsbeschluss geprüft worden sei. Im Übrigen seien die umweltrechtlichen Fragen erst vor kurzem im einstweiligen Rechtschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden und dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht behandelt worden, in dem die Antragstellerin unterlegen sei. Ein beachtlicher neuer Vortrag zu diesem Themenkomplex sei nunmehr nicht erfolgt. Gegen die Entscheidung (Az.: 13 K 2438/07) kann Beschwerde beim Sächsichen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.

Robert Bendner

 

Den Text des Umweltschadensgesetzes finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de/uschadg/

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